Sprache verbindet Menschen.
Richter, Notare und Rechtsanwälte
vertrauen auf meine Übersetzungen von juristischen, rechtsgeschäftlichen und personenstandsrechtlichen Unterlagen in Deutsch, Englisch und Russisch mit und ohne Beglaubigung. Hier geht es häufig nicht um eine Wort-für-Wort-Übersetzung, sondern darum, Inhalte rechtsvergleichend zu vermitteln. Schließlich ist die juristische Sprache an das jeweilige Rechtssystem gebunden. Durch meine intensive Ausbildung und langjährige Erfahrung bei juristischen Übersetzungen kann ich auf fundiertes Wissen zurückgreifen.
Meine Schwerpunkte liegen im Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Familienrecht, Strafrecht und Insolvenzrecht.
Zudem übersetze und beglaubige ich für Sie Gesellschaftsverträge, Lieferverträge, Distributionsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Haftbefehle, Rechtshilfeersuchen, Arbeitsverträge, Urkunden, Diplome, Zeugnisse…
Gern beantworte ich Ihre Anfrage.