Stolpe Translation

Sprache braucht Normen.

Beglaubigungen

Seit 1995

bin ich offiziell ermächtigt, beglaubigte Übersetzungen Ihrer persönlichen oder geschäftlichen Dokumente anzufertigen. Ebenso kontaktieren mich Gerichte, Notare, Ämter und Behörden, um rechtssichere Übersetzungen für Ihre jeweiligen Anwendungsfälle zu erhalten. Nur wer hierfür seine Qualifikation nachgewiesen hat, wird vom Landgerichtspräsidenten verpflichtet.

Für die Transliteration russischer Schriftzeichen wende ich den von den Gerichten und Behörden geforderten ISO-Standard 9:1995 (E) an.

Ich beglaubige die Übersetzung Ihrer Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Diplome, Testamente, Führerscheine, Verträge, Vollmachten, Handelsregisterbuch-Auszüge etc.
Gern beantworte ich Ihre Anfrage.